Datenschutz

Leider wird der Datenschutz entsprechend dem BDSG und DS-GVO immer noch falsch verstanden, denn hier geht es nicht um den Schutz von firmeninternen Daten, sondern um den Schutz - personenbezogener Daten - von natürlichen Personen. Dazu gehören z.B. Name, Anschrift, Geburtstag, Telefon, Bankverbindung, persönliche Verhältnisse, etc.. Im Unternehmen sind dieses z.B. Personaldaten die als - personenbezogene Daten - geschützt sind.

Datenschutz-Management

Ein Datenschutz-Managementsystem integriert den Datenschutz, geht aber wesentliche Schritte weiter. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Unternehmen, ist die Einführung eines Datenschutz-Management-System unabdingbar. Durch das Datenschutz-Management werden alle internen und auch externen Prozesse analysiert, Schwachstellen ermittelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. In welcher Tiefe ein Datenschutz-Management-System im Unternehmen eingeführt wird, hängt im Wesentlichen von den vordefinierten Zielen ab.

Beispiele von Zielen:

  • Ihr Kunde fordert bei Ihnen ein Datenschutz-Management-System.
  • Transparenz der durch die EDV abgebildeten internen Prozesse.
  • Ihr EDV-Leiter beabsichtigt/hat das Unternehmen verlassen und Sie benötigen eine Bestandsanalyse bzw. Übersicht.
  • Die Finanzbehörden, Wirtschaftprüfer, Banken und Versicherungen verlangen einen Nachweis der abgesicherten und rekonstruierbaren Datenhaltung.
  • Unabhängigkeit vom externen EDV-Dienstleister.
  • Neustrukturierung und Konsolidierung der EDV
  • Verbesserung der Gesetzeskonformität
  • Überwachung der internen EDV
  • Schutz vor Bedrohungen aus dem Internet und Datenmissbrauch

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die Ziele zur Absicherung Ihrer Potentiale, insbesondere in Richtung wirtschaftlich sinnvoller Konzepte.