Kirchendatenschutz (KDG) und (DSG-EKD)

Am 24.Mai sind das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz für die Erzdiözese Paderborn (KDG) und das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in Kraft getreten. Die Gesetze (KDG), (DSG-EKD), (BDSG) und (DS-GVO) wurden in Harmonisierung verabschiedet.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen maschinell oder manuell verarbeitet werden. Das  BDSG wurde am 25. Mai 2018 durch das neue BDSG abgelöst. In diesem Gesetz sind die in der  DS-GVO vorgesehenen Öffnungsklauseln eingearbeitet worden. 

 

 

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der Verordnung wird das Datenschutzrecht EU-weit vereinheitlicht. Die Verordnung regelt unter anderem die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen. Die bereits geltenden Betroffenenrechte werden erweitert und um neue Rechte ergänzt, z.B. das Recht auf Datenlöschung (auch als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet). Die Datenschutz-Grundverordnung gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sich mit ihren Angeboten aber an EU-Bürger wenden (Marktortprinzip).

Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.