Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Aufträge, welche Unternehmer (vgl. § 14 BGB) der IT-Point-Eckert und eckert-security-Management - im folgenden: IT-Point-Eckert - erteilen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis von IT-Point-Eckert, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IT-Point-Eckert hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Gegenüber Verbrauchern (vgl. § 13 BGB) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

2. Vertragschluß

Wenn Verträge mit schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung - auch per Email - abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der IT-Point-Eckert maßgebend, sofern der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht.

3. Leistung

(1)

IT-Point-Eckert ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist.

(2)

Wird die von IT-Point-Eckert geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird IT-Point-Eckert für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht befreit. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird IT-Point-Eckert den Vertragspartner unverzüglich unterrichten.

(3)

Derartige Ereignisse berechtigen IT-Point-Eckert vom Vertrag zurückzutreten.

(4)

Bei Versand an den Vertragspartner trägt dieser die Gefahr. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

4. Zahlung

(1)

Mit Lieferung bzw. Abnahme wird IT-Point-Eckert Rechnung stellen. Die Vergütung ist in vollem Umfange bei Rechnungserhalt fällig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen von IT-Point-Eckert in Verzug, soweit er nicht innerhalb von zwölf Tagen nach Rechnungserhalt Zahlung geleistet hat.

(2)

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.

5. Sachmängelhaftung

Sollten auf die von IT-Point-Eckert zu erbringenden Leistungen Kaufrecht oder Werkvertragsrecht Anwendung finden, gelten für die Sachmängelhaftung die folgenden Regelungen:

(1)

IT-Point-Eckert leistet für etwaige Mängel nach ihrer Wahl zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2)

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner von IT-Point-Eckert nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(3)

Der Besteller hat IT-Point-Eckert offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware bzw. ab Erbringung der Werkleistung durch IT-Point-Eckert schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4)

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Beginn des Laufs der gesetzlichen Verjährungsfrist (vgl. §§ 438 BGB, 634 a Abs. 2 BGB). Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner IT-Point-Eckert den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die in Satz 1 enthaltene Erleichterung der Verjährung gilt ferner nicht im Falle der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 634 a Ziff. 2 BGB.

(5)

Betreffend die Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ist grundsätzlich nur die Produktbeschreibung vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung und Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Eine Garantie, insbesondere für die Haltbarkeit oder Beschaffenheit der zu liefernden Ware, wird von IT-Point-Eckert nicht übernommen.

(6)

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Sachmangels werden ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn IT-Point-Eckert die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IT-Point-Eckert beruhen. Einer Pflichtverletzung von IT-Point-Eckert steht die eines gesetzlichen Vertreters von IT-Point-Eckert oder eines Erfüllungsgehilfen von IT-Point-Eckert gleich.

(7)

Die Regelungen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

6. Haftung von IT-Point-Eckert im Falle sonstiger Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen, haftet IT-Point-Eckert wie folgt:

Uneingeschränkt haftet IT-Point-Eckert für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Ferner haftet IT-Point-Eckert uneingeschränkt im Falle einer schuldhaften - also auch lediglich leicht fahrlässigen - Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Pflichtverletzung durch IT-Point-Eckert steht die eines gesetzlichen Vertreters von IT-Point-Eckert oder Erfüllungsgehilfen von IT-Point-Eckert gleich.

IT-Point-Eckert haftet ferner für leicht fahrlässige Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten durch IT-Point-Eckert, der gesetzlichen Vertreter von IT-Point-Eckert oder der Erfüllungsgehilfen von IT-Point-Eckert. Hierbei beschränkt sich die Haftung von IT-Point-Eckert allerdings auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7. Rechte- und Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die IT-Point-Eckert aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, behält sich IT-Point-Eckert das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Gleiches gilt für etwa einzuräumende Rechte an von IT-Point-Eckert erbrachten Leistungen. IT-Point-Eckert ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, zurückzutreten und die gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen herauszuverlangen.

Unternehmern ist die Weiterveräußerung von Gegenständen, die IT-Point-Eckert unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungsforderung an die IT-Point-Eckert abgetreten werden.

8. Schlußbestimmungen

(1)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2)

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von IT-Point-Eckert.

Stand: August 2022