Was kommt und was bleibt
Vieles aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz ist im neuen Datenbundesschutzgesetz wiederzufinden. Die Strukturierung ist neu - sie entspricht in etwa im Aufbau der Datenschutz- Grundverordnung.
Die wesentlichen Neuerungen in Stichworten sind folgende:
- die Vereinheitlichung für das Territorium der EU
- die Beweislastumkehr
- die Einklagbarkeit
- drastische Strafen
- das Recht auf Vergessenwerden
- umfangreichere Informations- und Dokumentationspflichten
- Audits spielen eine tragende Rolle bei der Beweislastumkehr
- Erweiterung der Rechte von Polizei, Staatsschutz und öffentlichen Behörden
- Haftung von Datenschutzbeauftragten und Auftragsverarbeitern
Ein großer Teil des Inhalts ist aber erhalten geblieben. Dazu gehören u.a.:
- das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- die Regelung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen
- die Behandlung von sensiblen Daten
- Regelungen um den Datenschutzbeauftragten
- Mitarbeiterüberwachung
- Regelungen zur automatisierten Einzelentscheidung