Was kommt und was bleibt

Vieles aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz ist im neuen Datenbundesschutzgesetz wiederzufinden. Die Strukturierung ist neu - sie entspricht in etwa im Aufbau der Datenschutz- Grundverordnung.

Die wesentlichen Neuerungen  in Stichworten sind folgende:

  • die Vereinheitlichung für das Territorium der EU
  • die Beweislastumkehr
  • die Einklagbarkeit
  • drastische Strafen
  • das Recht auf Vergessenwerden
  • umfangreichere Informations- und Dokumentationspflichten
  • Audits spielen eine tragende Rolle bei der Beweislastumkehr
  • Erweiterung der Rechte von Polizei, Staatsschutz und öffentlichen Behörden
  • Haftung von Datenschutzbeauftragten und Auftragsverarbeitern

Ein großer Teil des Inhalts ist aber erhalten geblieben. Dazu gehören u.a.:

  • das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • die Regelung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen
  • die Behandlung von sensiblen Daten
  • Regelungen um den Datenschutzbeauftragten
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Regelungen zur automatisierten Einzelentscheidung