Ziel nach der Transformation

Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist so aufgebaut, dass alle Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung und die Öffnungsklauseln für Deutschland in einem durchgängigen Gesetzestext verknüpft sind. Es tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ersetzt das alte Bundesdatenschutzgesetz. Durch diesen Aufbau gelten beide Gesetze zusammengenommen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.